Opferambulanz
Das Institut für Rechtsmedizin Rostock, einschließlich der Außenstelle in Schwerin, bietet Betroffenen von Gewalt – wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Kindesmisshandlung etc. – eine zeitnahe, gerichtsverwertbare Dokumentation der Befunde sowie ggfs. eine Spurensicherung an, auch wenn die betroffenen Personen sich zunächst nicht für eine Strafanzeige entscheiden. Im Rahmen dieser kostenfreien Möglichkeit der rechtsmedizinischen Untersuchung (auch pseudonymisiert möglich) durch einen fachkundigen Arzt oder eine Ärztin werden die Befunde fotodokumentiert. Wenn erforderlich, können das Jugendamt, Fachberatungsstellen oder andere Spezialist:innen hinzugezogen werden.
Sollte sich die betroffene Person zu einem späteren Zeitpunkt für eine Strafanzeige entscheiden, kann aus der rechtsmedizinischen Dokumentation, nach Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, jederzeit ein entsprechendes rechtsmedizinisches Gutachten erstellt werden.